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Überprüfung der Einstufung der festgelegten Gebiete und Ballungsräume in Baden-Württemberg gemäß 39. BImSchV
Beschreibung
Der Bericht stellt die Überprüfung der Einstufung der festgelegten Gebiete und Ballungsräume in Baden-Württemberg anhand den Vorgaben der 39. BImSchV dar. Zur Beurteilung der Luftqualität sind in der 39. BImSchV obere und untere Beurteilungsschwellen für die gemessenen Luftschadstoffe festgelegt, welche die Anzahl und die Art der einzurichtenden Messstellen regeln. Die Einstufung der Gebiete und Ballungsräume muss spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Die letzte Überprüfung in Baden-Württemberg erfolgte im Jahr 2017 für den Zeitraum 2011 bis 2015.