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Mindestwasserführung
2019
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Beschreibung
Die vorliegende Handreichung „Mindestwasserführung“ konkretisiert die Verwaltungsvorschrift (Wasserkrafterlass) vom 15. Mai 2018 soweit erforderlich und gibt Hinweise für den landeseinheitlichen Vollzug. Sie aktualisiert und ergänzt damit auch den Leitfaden „Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken – Grundlagen, Ermittlung und Beispiele von 2005 [LfU 2005]