PUDI Projektdetails

Lärmdatenbank Baden-Württemberg - Konzeptstudie

Petz, Markus

01.10.2004 - 31.07.2005

Beschreibung

Umgebungslärm zählt zu den größten negativen Umwelteinflüssen in Europa. Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Umgebungslärmrichtlinie (ABL. L 189 vom 18.7.2002) rechtliche Regelungen im Bereich Geräuschimmissionen in der Umwelt getroffen. Die Richtlinie musste innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten, also bis 18.7.2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Hierzu sind schrittweise folgende Maßnahmen durchzuführen: - Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden - Erstellen und Liefern von Aktionsplänen durch die Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und eine Erhöhung der Umgebungslärmbelastung in den Fällen zu verhindern, in denen die Bedingungen zufriedenstellend sind - Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie über Aktionspläne