PUDI Projektdetails
Kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch die Umsetzung der EMAS-Verordnung - Benchmarks als Erfolgsindikatoren für das Umweltmanagement in Unternehmen der Milchwirtschaft
Doluschitz, Reiner
01.01.2000 - 31.12.2001
Beschreibung
Die Berücksichtigung von Fragen des Umweltschutzes in unternehmerischen Entscheidungsprozessen wird gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgruppen eines Unternehmens immer wichtiger. Dies trifft im Besonderen für Betriebe des Nahrungsmittelgewerbes wie etwa Molkereien zu, die über die Vermarktung ihrer Produkte i.d.R. in direktem Kontakt mit dem Endverbraucher stehen. Darüber hinaus sind Unternehmen in zunehmendem Maße einem nachfrage- wie auch wettbewerbsseitigem Druck durch die Implementierung von Umweltmanagementsystemen wie etwa der Umweltmanagementnorm ISO 14.001 oder der EMAS-Verordnung1 ausgesetzt. Beide Systeme zielen auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung in den teilnehmenden Unternehmen ab. Durch die Einbindung des marktwirtschaftlichen Gedankens in den betrieblichen Umweltschutz sowie durch außerstaatliche Einflussnahme - insbesondere durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit - soll insbesondere durch die EMAS-Verordnung ein Anreizmechanismus2 geschaffen werden, durch den möglichst viele Unternehmen freiwillig die Anforderungen der Verordnung erfüllen. In diesem Zusammenhang kommt der Vergleichbarkeit der Umweltleistung3 von Unternehmen eine zentrale Bedeutung zu4. Für ein zielgerichtetes ökologieorientiertes Verhalten im Rahmen eines aktiven Umweltmanagements sind umweltrelevante Daten und Informationen notwendig. Für die innerbetriebliche Bewertung, den Unternehmensvergleich wie auch für den Nachweis der kontinuierlichen Verbesserung im Rahmen des EMAS-Prozesses, ist die Aufbereitung dieser Informationen durch die Entwicklung und Anwendung von branchenspezifischen, aufgabenbezogenen Steuerungsinstrumenten notwendig. Idealerweise können branchenbezogene Umweltkennzahlen und Umweltkennzahlensysteme als derartige Instrumente eingesetzt werden. Branchenbezogene Umweltkennzahlen unterstützen Unternehmen bei der statischen und dynamischen Bewertung der Funktionsfähigkeit des eingerichteten Umweltmanagementsystems, bei der Auswertung betrieblicher Umweltbilanzen und damit bei der Identifizierung umweltrelevanter Abläufe und Vorgänge auf der Basis qualitativer und quantitativer Daten. Sie dienen der Schwachstellenanalyse zu Fragestellungen des betrieblichen Umweltschutzes und können zur Unternehmenssteuerung und Verhaltensorientierung eingesetzt werden. Darüber hinaus werden sie in der Kommunikation nach außen eingesetzt und können - bei branchenspezifischer Standardisierung - zum Unternehmensvergleich verwendet werden. Bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der EMAS-Verordnung steht die Ernährungswirtschaft in Deutschland an zweiter Stelle der validierten Standorte. Bestimmungsgründe für die Wirksamkeit betrieblicher Umweltmangementsysteme werden diskutiert5. Bei der Beschreibung und Beurteilung der betrieblichen Umweltleistung werden jedoch erhebliche Defizite angemahnt6. Wie die Bedeutung und Wirksamkeit betrieblicher Umweltmanagementsysteme in der Ernährungswirtschaft beurteilt und welche Ansätze der Umweltleistungsbewertung dabei zum Einsatz kommen, bzw. wie die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung seitens der Unternehmen erfolgt, ist bisher lediglich ansatzweise bekannt. Der Anwendung von Umweltkennzahlen und -systemen als ein Instrument zur Umweltleistungsbewertung kommt dabei eine wachsende Bedeutung7 zu. Neben branchenunabhängigen Umweltkennzahlen, sind für die oben angesprochene innerbetrieblichen Anwendung sowie den überbetrieblichen Einsatz8 - insbesondere im Rahmen der externen Kommunikation und für den horizontalen Unternehmensvergleich innerhalb eines Sektors – unternehmens- und branchenspezifische Umweltkennzahlen notwendig. 1 Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Abl. EG Nr. L 114 vom 24.04.2001, S. 1ff. löste die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung¸ Abl. EG Nr. L 168 vom 10.07.1993, S. 1ff. (EG-Umwelt-Audit-Verordnung oder „EMAS I") ab. Zu den wesentlichen Neuerung der EMAS II-VO vgl. HANSEN, M. (2000) und PAPE, J. (2001). 2 Zum „Anreizmechanismus" vgl. ausführlich: NISSEN, U. und FALK, H. (1996); NISSEN, U., PAPE, J., VOLLMER, S.A.M. und KREINER-CORDES, G, (1997). 3 Vgl. hierzu auch MÜLLER, M., NISSEN, U. und PAPE, J. (1998: 161ff.). 4 So wird in EMAS II im Rahmen der Umweltberichterstattung sowohl die Vergleichbarkeit von Zahlenangaben auf Jahresbasis wie auch die Möglichkeit von Benchmark-Bewertungen gefordert (Vgl. Anh. 3.3 EMAS II). 5 Vgl. grundlegend hierzu NISSEN (1999), der in seiner Arbeit die Determinanten der Wirksamkeit der EG-Umwelt-Audit-Verordnung untersucht. 6 Vgl. Kanning, H. (2001); HMUEJFG (1998: 19, 79, 156f.); im Ergebnis ebenso Ankele, K. (2000: 38). 7 Vgl. hierzu etwa Anh. III 3.3 EMAS-Verordnung. Der Wunsch nach Standardisierung branche-nunabhängiger sowie sektorspezifischer Umweltkennzahlen unterstreicht die Bedeutung von Umweltkennzahlen im Rahmen der Umweltleistungsbewertung: Beispiele hierfür sind die inter-nationele Norm DIN EN ISO 14.031 "Umweltleistungsbewertung" sowie internationale Projekte wie etwa die "Globale Reporting Initiative" von CERES mit dem Ziel einen Standard für eine Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer Liste von Kern-Indikatoren, die von allen Wirtschaftsunternehmen angewendet werden können sowie Listen von Sektor-spezifischen Kennzahlen (vgl. SEIFFERT, E.K. 1998: 1ff.). 8 Dabei ist dieser überbetriebliche Einsatz nicht nur extern motiviert, vielmehr befürworten Unternehmen, die an EMAS teilnehmen den Ansatz, die eigene Umweltleistung mit Zielmarken ("benchmarks") zu vergleichen (BDI/DIHT 1998: 2).