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Untersuchungen der Möglichkeiten einer Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung anhand monetärer Indikationen

Petschow, Ulrich

01.06.1995 - 28.02.1996

Beschreibung

Die Möglichkeiten der EU und das Krw-/AbfG unterscheiden nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung. Folgerichtig enthalten diese Rechtsvorschriften Begrifflichkeiten zur Abgrenzung Verwertung/Beseitigung, wie "Hauptzweck der Verwertungsmaßnahme" oder "angemessene" Verwertung. Diese Begriffe bedürfen jedoch zur Entscheidung konkreter Fälle quantitativer Maßstäbe. Da ökobilanzorische Ansätze nicht immer zielführend sind, sollen mit diesem Vorhaben monetäre Indikatoren als Entscheidungskrieterien gefunden und quantifiziert werden. Dazu sind Abfallqualitäten sowie Kostenstrukturen bei Beseitigung und Behandlung einzubeziehen. Handelt es sich beispielsweise im Falle der energetischen Nutzung eines brennbaren Abfalls auch dann noch um Verwertung, wenn die Entlledigungskosten für den Abfallbesitzer 1000.- DM/t betragen, der kalorische Gegenwert des Abfalls aber nur 10.- DM/t? Das Vorhaben ist EU- und bundesweit von vitalem Interesse, da gegenwärtig wegen des Abdriftens beachtliche Abfallströme in unkonventionelle Verwertungen planvolle abfallwirtschaftliche Entscheidungen empflindlich gestört werden.