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Pflege von Streuobstbeständen als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
Beschreibung
Diese von einer Expertengruppe erarbeiteten Hinweise enthalten fachliche Kriterien zur Anerkennung der Pflege von vorhandenen Streuobstbeständen einschließlich ihres Unterwuchses als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).