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Bodendauerbeobachtung in Baden-Württemberg. 1

Bild der Titelseite der Publikation: Bodendauerbeobachtung in Baden-Württemberg. 1

1995

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Beschreibung

Im Bodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist die Erfassung und Überwachung der Bodenbeschaffenheit als Aufgabe der Landesanstalt für Umweltschutz festgelegt. Hierzu gehören neben der Einrichtung und Betreuung von Bodendauerbeobachtungsflächen (§16 BodSCHG), die Einrichtung und Führung eines Bodenzustandskatasters (§15 BodSCHG), einer Bodenprobenbank (§17 BodSCHG) und einer Bodendatenbank (§18 BodSCHG). Auf dieser gesetzlichen Grundlage und in Anlehnung an die Vorgaben der Sonderarbeitsgruppe Informationsgrundlagenschutz der Umweltministerkonferenz wurde eine Konzeption zur Einrichtung und zum Betrieb von Bodendauerbeobachtungsflächen in Baden-Württemberg erarbeitet. Das Ziel dieses Vorhabens war die Beschaffenheit gebietstypischer Böden, ihres aktuellen Zustands und ihrer Veränderungen zu erfassen, das Schadstoffpotential der Böden aufzunehmen sowie die landesspezifische Situation an landschaftsrepräsentativen Standorten abzubilden. Weiterhin sollen Veränderungen der Bodenfunktionen anhand von Wiederholungsuntersuchungen als Instrument zur langfristigen Risikobeurteilung und Vorhersage aufgezeigt werden. Im vorliegenden Bericht werden der Sachstand und die aktuellen Ergebnisse der bodenchemischen, -physikalischen und –biologischen Untersuchungen dargestellt. Die Methodik sowie die Auswahl der Meßflächen und der Stand der Untersuchungen wird in Kapitel 2 beschrieben. Kapitel 3 behandelt Schwermetalle und Arsen in Böden. In Kapitel 4 werden die Untersuchungsergebnisse von Schwermetallen und Arsen in Pilzen vorgestellt. Organochlorverbindungen in Böden sind in Kapitel 5 beschrieben. Die Eignung bodenbiologischer Methoden als Monitoring-Instrument wird in Kapitel 6 aufgezeigt.