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Hinweise zu "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"
Beschreibung
Die DIN-Definition einer Stauanlage schließt auch die kleinsten Anlagen mit ein. Daher soll die nach DIN 19700 zulässige Abweichung der Anforderungen aufgrund vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen für hier definierte Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung festgelegt werden. Mit dieser Hilfe wird für die Wasserbehörden ein landesweit einheitliches Vorgehen zur Beurteilung solcher bestehender Anlagen im Hinblick auf die zu stellenden Anforderungen sowie mit deren Umgang und den entsprechenden Anforderungen erreicht.