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DIN 19700-12:2004-07 - Arbeitshilfe zu den geotechnischen Anforderungen für Hochwasserrückhaltebecken sehr kleiner, kleiner und mittlerer Größe
Beschreibung
Die vorliegende Arbeitshilfe zu den geotechnischen Anforderungen an Hochwasserrückhaltebecken sehr kleiner, kleiner und mittlerer Größe wurde in Baden-Württemberg erforderlich, da mit Erscheinen der DIN 19700:2004-07 offene Fragen bezüglich deren Handhabung aus geotechnischer Sicht entstanden sind.
Um sowohl befassten Behörden als auch Ingenieurbüros und Betreibern von derartigen Anlagen zusätzliche Erläuterungen verfügbar zu machen, wurde zunächst auf die (Um-)Klassifizierung von Hochwasserrückhaltebecken eingegangen und der geotechnische Erkundungs- und Untersuchungsbedarf beschrieben. Weiter wurden die zu berücksichtigenden Sicherheitskonzepte erläutert, und die erforderlichen geotechnischen Nachweise wurden dargestellt. Hierbei sind die im Rahmen eines Fachgespräches am 16.04.2004 bei der Landesanstalt für Umweltschutz erörterten Gesichtspunkte behandelt worden und in die Hinweise bzw. Ergänzungen der Arbeitshilfe eingeflossen. Es ist an dieser Stelle anzumerken, dass auf einzelne Fragestellungen dieses Fachgespräches ? die durch unterschiedliche Anforderungen der DIN 19700:2004-07 und dem DVWK Merkblatt 202 "Hochwasserrückhaltebecken" (1991) hervorgerufen wurden (z. B. Anforderungen an die Mindestverdichtung) ? nicht eingegangen wurde, da der DWA-Hauptausschuss ?Wasserbau und Wasserkraft? im Dezember 2005 beschlossen hat, das DVWK-Merkblatt 202/1991 zurückzuziehen.
Für verschiedene Bedingungen werden für die behandelten Hochwasserrückhaltebecken Erleichterungen zur geotechnischen Nachweisführung vorgeschlagen. Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass deren Anwendung nur dann möglich ist, wenn eine Gefährdung von Unterliegern nachweislich ausgeschlossen werden kann. Ferner ist hierfür i. d. R. die Zustimmung der Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde sowie des Betreibers erforderlich.
Insgesamt betrachtet ist die Notwendigkeit hervorzuheben, dass alle geotechnischen Nach¬weise durch nachweislich im Stauanlagenbau erfahrene Fachleute ausgeführt werden müssen, so dass sichergestellt werden kann, dass die wesentlichen Aspekte und Randbedingungen im Einzelfall sachgerecht und angemessen berücksichtigt werden.