PUDI Details
Ideen für mögliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung in Baden-Württemberg
Beschreibung
Die europäische Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL 2008/98/EG) fordert gem. Art. 29 von den Mitgliedstaaten die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen. Die nationalen Abfallvermeidungsprogramme sind erstmals zum 12. Dezember 2013 zu erstellen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, durch eigene länderspezifische Vorschläge zu Abfallvermeidungsmaßnahmen, das nationale Programm zu bereichern. Im Rahmen des Berichts werden konkrete Abfallvermeidungsmaßnahmen für Baden-Württemberg vorgeschlagen, wobei der Lebensmittelsektor im Vordergrund steht. Darüber hinaus wird auch der Bereich Maschinenbau, Herstellung von Kraftfahrzeugen samt Zulieferindustrie, Herstellung von Metallerzeugnissen, das Baugewerbe sowie der Groß- und Einzelhandel betrachtet. Abfallvermeidung ist schon länger Gegenstand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion. Die klassischen Abfallvermeidungsmaßnahmen zielen bislang auf eine Reduktion der Abfälle beim privaten Endkunden und im Bereich der kommunalen Verantwortung ab. Mit dem vorliegenden Bericht wird der Fokus auf den industriellen und gewerblichen Bereich gelegt.