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Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze

Bild der Titelseite der Publikation: Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze

2012

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Beschreibung

Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert.

Im Interesse der Baumschulwirtschaft, der Naturschutzverwaltungen und ausschreibender Stellen ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung anzustreben. Zu diesem Zweck wurde die "Arbeitsgruppe gebietseigene Gehölze" ins Leben gerufen, in der die Interessen der Naturschutz-, Forst- und Gartenbaubehörden von Bund und Ländern, der Verkehrsplanung, der Baumschulverbände und Forschung gleichberechtigt vertreten sind. Sie soll entsprechende Grundlagen und Empfehlungen für eine praktikable Umsetzung erarbeiten.

Dieser Leitfaden fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammen und richtet sich vor allem an ausschreibende Stellen und Planer. Hiermit soll Hilfestellung gegeben werden bei wichtigen Fragen der Praxis. In einem speziellen Teil werden vergaberechtliche Fragen in der Ausschreibepraxis erörtert. Dieser Leitfaden hat einen empfehlenden Charakter.

Die Empfehlungen dieses Leitfadens konzentrieren sich insbesondere auf die Umsetzung der Regelungen für die Verwendung gebietseigener Gehölze in der gesetzlichen Übergangszeit bis zum 1. März 2020.