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Beschreibung
Zur Erreichung der Umweltziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG, kurz WRRL genannt) - umgesetzt in das Wassergesetz für Baden-Württemberg - sind bis zum Jahr 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Dies bedeutet, dass auf Ebene der Wasserkörper und Teilbearbeitungsgebiete die notwendigen Einzelmaßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands und des guten chemischen Zustands festzulegen sind. Auf dieser lokalen Ebene - auch als Ebene C bezeichnet - wird wie bisher auch bei der Gewässerentwicklungsplanung - der zentrale Begriff Maßnahmenplanung verwendet. Die Leitlinien zur Maßnahmenplanung an Fließgewässern - Teil Hydromorphologie stecken den fachlichen Handlungsrahmen der Maßnahmenplanung in Baden-Württemberg ab und nehmen inhaltlich Bezug zu den relevanten Themen der WRRL-Bestandsaufnahme. Die einzelnen Schritte der Planung und die Ergebnisdarstellung - entwickelt in den Pilotprojekten Integrierte Maßnahmenplanung (LUBW) und Öffentlichkeitsarbeit Hochrhein (RP Freiburg) - werden erläutert. Dies ermöglicht eine effiziente Vorgehensweise bei der regionalen und lokalen Maßnahmenplanung, deren Ergebnisse in einheitlichem Landesrahmen als Arbeitspläne bzw. Maßnahmenpläne dargestellt werden können.