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Überprüfung der Einstufung der festgelegten Gebiete und Ballungsräume in Baden-Württemberg gemäß der 39. BImSchV
Beschreibung
Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) legt zur Beurteilung der Luftqualität in Gebieten und Ballungsräumen obere und untere Beurteilungsschwellen für die gemessenen Luftschadstoffe fest und regelt somit die Anzahl und die Art der einzurichtenden Messstellen. Die Einstufung der Gebiete und Ballungsräume muss spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Die letzte Überprüfung in Baden-Württemberg erfolgte im Jahr 2010.