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Verwaltungsvorschrift über Orientierungswerte für die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen,
Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH,
1998
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Beschreibung
Mit Inkrafttreten der BBodSchV sind die Verwaltungsvorschriften als Vollzugshilfe bei der Ermessensausübung nur noch ergänzend anzuwenden, soweit die BBodSchV keine abschließende oder inhaltsgleiche Regelung enthält und sie den Regelungen der BBodSchV nicht widersprechen." Die Verwaltungsvorschrift über die Orientierungswerte regelt für Baden-Württemberg die behördliche Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen. Sie ist zwischen der Umwelt- und Gesundheitsverwaltung abgestimmt und bei der Erkundung und Sanierung von Altlasten und Schadensfällen anzuwenden. In der Verwaltungsvorschrift sind für verschiedene Schutzgüter wie Boden, Grundwasser, Pflanzen und die Gesundheit von Menschen verschiedene Hintergrundwerte, Prüfwerte, Toleranzwerte und max. zulässige Emissionswerte im Hinblick auf die Erkundung und Sanierung festgelegt. In verschiedenen Stoff- und Orientierungswertelisten werden für eine große Reihe von altlastenrelevanten Schadstoffen bzw. chemischen Parametern die einzelnen Orientierungswerte für die jeweiligen Schutzgüter aufgelistet. In einer Reihe von Ergänzungen (Hinweise zur Verwaltungsvorschrift) werden für einzelne, wesentliche Bestandteile der Verwaltungsvorschrift weiterreichende und detaillierte Ausführungen gemacht wie z. B. Regelungen zum Grundwasserschutz oder die Beurteilung von Bodenluftwerten sowie vorläufige Verfahrensempfehlung zur Herstellung wässriger Eluate für die Bestimmung lipophiler organischer Stoffe. In den ergänzenden Hinweisen finden sich z. T. Fallbeispiele oder exemplarische Einzelfallberechnungen für die jeweiligen Belange. Die Verwaltungsvorschrift über die Orientierungswerte besitzt somit in Baden-Württemberg einen verbindlichen Charakter, was den behördlichen Vollzug der Altlastenbearbeitung anbelangt. Sie stellt somit ein wichtiges Instrumentarium für Behörden, Ingenieurbüros, Sanierungsfirmen und von Altlasten Betroffene dar.