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Leitfaden Gewässerbezogene Anforderungen an Abwassereinleitungen
Beschreibung
Die Wasserqualität unserer Gewässer in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahrzehnten spürbar verbessert. Einleitungen aus Kläranlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen beeinflussen nach wie vor den Zustand der Gewässer. Kritische Verhältnisse und Defizite gibt es insbesondere dort, wo das Verhältnis von natürlichem Abfluss im Gewässer zu gereinigtem Abwasser gering ist und notwendige gewässerbezogene Anforderungen an die Einleitungen noch nicht umgesetzt sind. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verfolgt im Hinblick auf das Einleiten von Abwasser einen kombinierten Ansatz. Aus dem allgemeinen Vorsorgegrundsatz heraus werden unabhängig vom konkreten Gefährdungspotential die Mindestanforderungen nach dem Stand der Technik zu Grunde gelegt, welche durch die Abwasserverordnung und durch einschlägige Emissionsrichtlinien konkretisiert sind. Das Gesetz geht dabei von einer generalisierenden Emissionsbetrachtung aus, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles nicht zu berücksichtigen sind. Weitergehende Anforderungen können im Einzelfall im Hinblick auf die Nutzungserfordernisse und die besondere Schutzbedürftigkeit eines Gewässers erforderlich sein. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG muss die Abwassereinleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften (s. hierzu § 3 Nr. 7 WHG) und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar sein. Der vorliegende Leitfaden gibt Hinweise zur Vorgehensweise und zur Prüfung und soweit erforderlich zur Festlegung.