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Handlungshilfe Deponieverordnung
Beschreibung
Mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts im Jahre 2009 traten zum damaligen Zeitpunkt eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung auf. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe „Neue Deponieverordnung“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Landkreistages, des Umweltministeriums, der Regierungspräsidien und der LUBW ins Leben gerufen, um eine Handlungshilfe als Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben der neuen Deponieverordnung zu erstellen.
Im Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wurde 2012 eine „Handlungshilfe Neue Deponieverordnung“ mit Anlagen aus Formblättern, Musterformularen, Hinweisen und Berechnungshilfen veröffentlicht. Sie diente dazu, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), Deponiebetreibern und zuständigen Behörden zu wichtigen Fragestellungen konkrete Hilfestellung für die in der Deponieverordnung geforderten Angaben zu geben und damit schnellere und einheitliche Entscheidungen zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit den sich seit 2012 fortwährend geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Handlungshilfe auf Grund der hohen Akzeptanz immer wieder umfassend überarbeitet. Die aktuelle Fassung „Handlungshilfe Deponieverordnung“ berücksichtigt die Änderungen der Deponieverordnung bis zum 3. Juli 2024, insbesondere die Änderungen durch die sogenannte „Mantelverordnung“ vom 9. Juli 2021.
Die in dieser Handlungshilfe im Anhang integrierten Mustervorlagen, Formblätter und die Mustertabelle zur „Prüfung der Einhaltung von Zuordnungswerten eines Abfalls“ stehen auf der LUBW-Fachthemenseite "Abfall- und Kreislaufwirtschaft/Deponie/Handlungshilfe - Deponieverordnung" separat zum Download zur Verfügung.