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Gewässerunterhaltung - Kurzfassung
Beschreibung
Die Gewässerunterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung (§ 39 Abs. 1 WHG). Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Träger der Unterhaltungslast und damit unterhaltungspflichtig sind für öffentliche Gewässer die Kommunen und das Land. Private Gewässer werden durch die Eigentümer unterhalten. In der Handreichung werden die Ziele und die rechtlichen Grundlagen der Gewässerunterhaltung vorgestellt. Die Zuständigkeiten und Pflichten der Unterhaltungslast werden erläutert. Die Mitteilung gibt einen zusammenfassenden Überblick. In der Handreichung werden die Themen ausführlich erläutert und durch praktische Beispiele veranschaulicht.