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Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) in Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Kormoranverordnung (KorVO - Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane) vom 20. Juli 2010 sieht unter § 6 die Beobachtung der Bestandsentwicklung vor. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist für die Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beobachtung der Bestandsentwicklung zuständig. Die Erfassung des Brutbestandes erfolgt in einem zweijährigen Turnus. Für die Erfassung im Jahr 2020 wurde die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. (OGBW) beauftragt.
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der landesweiten Zählungen inklusive der grenznahen Gebiete im Jahr 2020 dar. Der Kormoran-Brutbestand Baden-Württembergs erstreckt sich auf den Einzugsbereich der Flusssysteme von Rhein, Neckar und Donau sowie auf den Bodensee.