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Handlungshilfe Deponieverordnung 2020
Beschreibung
Mit der neuen Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts im Jahre 2009 traten eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung auf. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe „Neue Deponieverordnung“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Landkreistages, des Umweltministeriums, der Regierungspräsidien und der LUBW ins Leben gerufen, um eine Handlungshilfe als Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben der neuen Deponieverordnung zu erstellen.
Im Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wurde 2012 eine „Handlungshilfe Neue Deponieverordnung“ mit Anlagen aus Formblättern, Musterformularen, Hinweisen und Berechnungshilfen veröffentlicht. Sie diente dazu, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), Deponiebetreibern und zuständigen Behörden zu wichtigen Fragestellungen konkrete Hilfestellung für die in der Deponieverordnung geforderten Angaben zu geben und damit schnellere und einheitliche Entscheidungen zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit den sich seit 2012 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde auf Grund der hohen Akzeptanz die Handlungshilfe im Jahr 2020 umfassend überarbeitet. Die somit vorliegende Fassung „Handlungshilfe Deponieverordnung 2020“ berücksichtigt die Änderungen der Deponieverordnung vom 30. Juni 2020.
Die in dieser Handlungshilfe im Anhang integrierten Mustervorlagen, Formblätter und die neue Mustertabelle zur „Prüfung der Einhaltung von Zuordnungswerten eines Abfalls“ stehen auf der
LUBW-Fachthemenseite "Abfall- und Kreislaufwirtschaft/Deponie/Handlungshilfe - Deponieverordnung" separat zum Download zur Verfügung.