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Rote Listen Baden-Württemberg (bis 2005)

Bild der Titelseite der Publikation: Rote Listen Baden-Württemberg (bis 2005)

2004

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Beschreibung

Rote Listen sind Verzeichnisse bedrohter Tier- und Pflanzenarten eines Gebietes. Die Namensgebung erfolgte in Anlehnung an die "Red-Data-Books", d. h. Kataloge, in denen weltweit aussterbende Arten aufgelistet sind.

Da die Roten Listen einen Überblick über das Spektrum der bedrohten Arten ermöglichen, sind sie zu einer wichtigen Argumentationshilfe in der täglichen Naturschutzarbeit geworden. Aus dem Gefährdungsgrad wird deutlich, bei welchen Arten Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen besonders dringlich sind. Im einzelnen werden mit der Erstellung von Roten Listen folgende Zwecke verfolgt:

  • Feststellen der Gefährdung von Flora und Fauna;
  • Information der Öffentlichkeit über die gefährdeten Arten und damit über den zustand unserer Umwelt;
  • Begründung für den gesetzlichen Schutz gefährdeter Arten;
  • Verbesserung der qualitativen Bewertung von Biotopen als Entscheidungshilfe bei Eingriffen und zur Verbesserung des Schutzes;
  • Lieferung von Grundlagen für effektive Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten;
  • Aufforderung und Anregung, bei Erforschung, Erhaltung und Schutz gefährdeter Arten mitzuwirken.