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Mitverbrennung von Abfällen in Zement- und Kohlekraftwerken in Baden-Württemberg

Bild der Titelseite der Publikation: Mitverbrennung von Abfällen in Zement- und Kohlekraftwerken in Baden-Württemberg

2003

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Beschreibung

Die Ablagerung von unbehandeltem „Rohmüll" ist ab dem 1. Juni 2005 endgültig verboten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine thermische oder mechanisch-biologische Behandlung des Restabfalls zwingend vorgeschrieben. Die Mitverbrennungskapazitäten von Abfällen in industriellen Anlagen in Baden-Württemberg sind daher für die Umweltpolitik von besonderem Interesse. Vor diesem Hintergrund hat die Landesanstalt für Umweltschutz im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg die immissionsschutzrechtlich genehmigten Mitverbrennungskapazitäten von Abfällen in Zement- und Kohlekraftwerken in Baden-Württemberg ermittelt. Außerdem wurden die in den Jahren 2000 und 2001 tatsächlich mitverbrannten Abfälle und die Emissionen der Anlagen erhoben.