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Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Bild der Titelseite der Publikation: Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

2013

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Beschreibung

Nach BNatSchG ist der Verursacher von Eingriffen verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Auch Böden und ihre Funktionen prägen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entscheidend. Die vorliegende Arbeitshilfe erläutert für das Schutzgut Boden, wie Eingriffe und Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erfasst und bewertet werden. Ihre Anwendung unterstützt auch die Ziele der Landesregierung, "den vorsorgenden Schutz der überwiegend noch intakten Böden durch die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Bebauung und die Lenkung der Bodeninanspruchnahme auf weniger hochwertige Böden auf allen Handlungsebenen des Landes konkret voran zu bringen“. Sie bildet somit den fachlichen Rahmen für die Bewertung von Eingriffen in Böden sowie von bodenbezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Anwendungsbereich umfasst die naturschutzrechtliche und die baurechtliche Eingriffs- wie auch die Ökokontoregelungen. Sie wendet sich an Vorhabenträger, Planer, Behörden und Kommunen.