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Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten

Bild der Titelseite der Publikation: Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten

2002

Fachdokument (allgemein) - Fachbroschüre

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Beschreibung

Das Naturschutzrecht der Europäischen Union baut im wesentlichen auf zwei Richtlinien auf: Der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre 1979 (Richtlinie 79/409/EWG) und der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie aus dem Jahre 1992 (kurz FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG). Das wesentliche Ziel dieser beiden Richtlinien ist die Ausweisung und dauerhafte Sicherung eines Netzes von besonderen Schutzgebieten. Dieses Schutzgebietssystem trägt den Namen "Natura 2000". Die Maßnahmen, die aufgrund der FFH-Richtlinie nach Art. 2 Abs. 2 "getroffen werden sollen, zielen darauf ab, ...einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen".