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Naturschonende Gewässerunterhaltung

Bild der Titelseite der Publikation: Naturschonende Gewässerunterhaltung

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Beschreibung

Die Unterhaltung der oberirdischen Gewässer umfasst ihre Pflege und Entwicklung. Nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehören zur Gewässerunterhaltung neben der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses auch die Förderung und Erhaltung der ökologischen Funktions­fähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Zwingend erforderliche Unterhaltungsarbeiten, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherung oder zur Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen, sind daher im Einklang mit sonstigen Anforderungen wie z. B. jenen des Arten- und Naturschutzes durchzuführen.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung hat gemeinsam mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg eine Handreichung erarbeitet, die Gewässerunterhaltungspflichtige dabei unterstützt, Abstimmungsprozesse durchzuführen sowie die unterschiedlichen Arten- und Naturschutzaspekte bei der Gewässerunterhaltung zu beachten und in die Arbeit zu integrieren. Dazu sind in der Handreichung verschiedene Bausteine zu finden.

Die Handreichung ist so konzipiert, dass die Unterlagen erweiterbar sind. Daher werden kontinuierlich neue Unterhaltungs- und Artensteckbriefe erstellt und auf der Homepage der WBW Fortbildungsgesellschaft zum Download angeboten.