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Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg

Bild der Titelseite der Publikation: Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg

2002

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Beschreibung

Im hier vorliegenden Bericht werden die fachlichen Grundlagen mit Wissenstand von 2002 erläutert. Dabei geht es vor allem um die Planung und die praktische Umsetzung von Pflanzungen in den unterschiedlichen Naturräumen Baden-Württembergs. Außerdem wird die naturschutzfachliche Bedeutung der korrekten Gehölzwahl thematisiert.

Achtung: Einen aktuellen Überblick über die teils neuen rechtlichen Regelungen und die fachliche Umsetzung der Thematik gebietseigene respektive gebietsheimische Gehölze findet sich im Naturschutzinfo-Artikel „Mehr Schutz für gebietsheimische Gehölze“ aus dem Jahr 2021 (https://pd.lubw.de/10237).

 

 

Sträucher und Bäume in der freien Landschaft zu pflanzen - dafür gibt es viele Gründe: Ufersicherung an Bächen und Flüssen, Böschungsbefestigung, Lärm- und Sichtschutz an Straßen und Wegen, Einbindung von Bauwerken, Belebung der Landschaft, Gliederung der Feldflur, Abschirmung sensibler Biotope oder die Entwicklung von Lebensstätten für Pflanzen- und Tierarten. So unterschiedlich wie die Gründe für eine Gehölzpflanzung, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die zu pflanzenden Gehölzarten. Im einen Fall sollen es raschwüchsige, Sichtschutz bietende Gehölze sein, im anderen überflutungstolerante, im nächsten sollen Sträucher wichtige Nahrungspflanzen für die Tierwelt sein. Stets gilt aber der Grundsatz, dass die Pflanzung von Gehölzen nicht durch Einbringung naturraumfremder Arten zu einer Beeinträchtigung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt führen darf oder die Eigenart der Landschaft verändert wird. Bei der Auswahl der Gehölzarten sind daher andere Aspekte von Bedeutung als im besiedelten Bereich, in Parks und Gärten, wo ästhetische oder individuelle Gesichtspunkte im Vordergrund stehen können. Bei Pflanzungen in der offenen Landschaft ist dagegen ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung naturraumtypischer Arten und auf die Herkunft des Pflanzguts zu werfen.