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Arbeitshilfe Qualitätssicherung 2002

Bild der Titelseite der Publikation: Arbeitshilfe Qualitätssicherung 2002

LABO,

2002

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Beschreibung

Die Arbeitshilfe dient einer länderübergreifenden Vereinheitlichung der Altlastenbearbeitung und Beschreibung eines Qualitätssicherungssystems für Altlastenleistungen. Die Anhänge 3 und 4 (Anforderungen an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG) sind die Grundlage für Länderverordnungen nach § 18 BBodSchG. Kapitel 1 und 6 gehen auf die Untersuchungsstrategie und Interpretation von Untersuchungsergebnissen ein. Kapitel 2 und 3 widmen sich der Entnahmeverfahren und Behandlung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben. Kapitel 4 und 5 nennen Verfahren der Vor-Ort- und Laboranalytik. Kapitel 7 gibt Hinweise zum Anwendungsbereich und zur Beurteilung von Grundwasserströmungsmodellierungen. Anhang 1 listet als Literaturstudie terrestrische und aquatische ökotoxikologische Testsysteme auf. Anhang 2 definiert Qualitätsanforderungen an Gutachter, Gutachten und Untersuchungsstellen. Er ist fachliche Grundlage für die Anhänge 3 und 4. Anhang 3 nennt Anforderungen und Sachverständigenbilder für Sachverständige nach § 18 BBodSchG. Anhang 4 nennt bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG (Fachmodul Boden und Altlasten).