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Die Amtsermittlung bei altlastverdächtigen Flächen nach § 9 Abs. 1 BbodSchG

Bild der Titelseite der Publikation: Die Amtsermittlung bei altlastverdächtigen Flächen nach § 9 Abs. 1 BbodSchG

König, Michael; Osberghaus, Thomas

2005

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Beschreibung

Die Handlungsempfehlung befasst sich mit der Amtsermittlung des Sachverhalts nach § 9 Abs. 1 BBodSchG bei Flächen, bei denen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast nach § 3 Abs. 1 BBodSchV bestehen. Der Umfang der Amtsermittlung entspricht dem der orientierenden Untersuchung (OU) im Sinne von § 3 Abs. 3 BBodSchV. Ziel der OU ist die Feststellung, ob konkrete Anhaltspunkte für den hinreichenden Verdacht einer Altlast bestehen. Grundsätzliche Gesichtspunkte zur Durchführung der OU sind in Anhang 1 zur BBodSchV aufgeführt. In der Handlungsempfehlung wird der Umfang der OU konkretisiert und gegen den Umfang der Detailuntersuchung (DU) des Pflichtigen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG abgegrenzt. Ziele der Handlungsempfehlung sind: weitgehende Gleichbehandlung unterschiedlicher Fallkonstellationen und zielgerichteter und sparsamer Einsatz von öffentlichen Mitteln zur Altlastenbearbeitung. Allgemeine Regeln für die Festlegung des Untersuchungsumfangs konnten nicht entwickelt werden. Stattdessen wird der Untersuchungsumfang an typischen Altlastverdachtsflächen beschrieben und dahingehend bewertet, ob er zur Zielerreichung nach BBodSchV ausreicht. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur technischen und verwaltungsmäßigen Umsetzung der OU sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Ziffer 4 des Anhangs 1 zur BBodSchV dargestellt. Die Handlungsempfehlung richtet sich an Behörden sowie an die mit der Untersuchung betrauten Ingenieurbüros und Chemischen Laboratorien. Sie erläutert die gesetzlichen Regelungen zur Amtsermittlung und soll den Verwaltungsvollzug erleichtern.