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Bild der Titelseite der Publikation: Magerrasen

2001

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Beschreibung

Man erkennt sie mühelos schon aus der Ferne, die Magerrasen: Nicht saftig grün wie die meisten Wiesen und Weiden sehen sie aus, sondern bräunlich und verkümmert. Sie erscheinen kurzhalmig, lockerwüchsig, bringen wenig Ertrag. In unserer Kulturlandschaft sind sie hauptsächlich dort zu finden, wo ungünstige Boden- und Klimabedingungen mit bestimmten Nutzungsformen, zum Beispiel Beweidung oder Mahd, zusammentreffen und der Mensch mit Verbesserungen und Düngung nicht .nachhelfen will oder kann. Mit anderen Worten, es handelt sich um karge, oder besser gesagt um magere Rasen. Grundsätzlich lassen sich bei diesen Biotopen zwei verschiedene Typen unterscheiden: Magerwiesen und Magerweiden. Magerwiesen - sie werden auch Mähder genannt - werden nur einmal im Jahr gemäht, und zwar viel später als gewöhnliche Wiesen. Wirtschaftlich gesehen sind sie heutzutage uninteressant, denn sie erbringen ebenso wie die mit Rindern, Schafen oder Ziegen beweideten Magerweiden nur einen geringen Ertrag. Die floristische Zusammensetzung und das Erscheinungsbild der Magerrasen ist stark vom geologischen Untergrund abhängig. Deshalb werden Magerrasen pflanzensoziologisch unterteilt in Kalkmagerrasen (Festuco-Brometea) auf der einen sowie Silikatmagerrasen — oder Borstgrastriften und Heiden (Nardo-Callunetea) - auf der anderen Seite. Entscheidend für das Erscheinungsbild dieser Biotope ist also ihre Nährstoffarmut und die Nutzung mit Weidevieh oder ein- bis zweischüriger Mahd bei geringer oder fehlender Düngung. Im Gegensatz zu dem heute so intensiv genutzten Wirtschaftsgrünland beherbergen die Magerrasen aber eine ungemein vielfältige Insektenwelt und sind reich an Blüten der verschiedensten Farben und Formen. Sie haben daher eine hohe Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt. Um diesen Reichtum besser vor dem weiteren Rückgang bewahren zu können, wurden die Magerrasen zusammen mit zahlreichen anderen Biotopen durch das „Biotopschutzgesetz" (Novellierung des Naturschutzgesetzes, in Kraft seit Januar 1992, vergleiche Anhang) unter Schutz gestellt.