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Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

Bild der Titelseite der Publikation: Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
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Beschreibung

Die Verwertung von mineralischem Straßenaufbruch stellt im Zusammenhang mit der Infrastruktur eine wichtige Säule in der Ressourcenschonung dar. Auch wenn seit Anfang der 1980er Jahre die Verwendung von teerpechhaltigen Bindemitteln im Straßenbauasphalt verboten ist und seitdem nur noch bitumenhaltige Bindemittel verwendet wurden, fallen bei Straßensanierungen nach wie vor stetige Mengen von teerpechhaltigem Straßenaufbruch an. Im Einklang mit den Vorgaben der Bundesfernstraßenregelung seitens des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) aus dem Jahre 2015, dass teerpechhaltiger Straßenaufbruch dort nicht mehr direkt stofflich im Unterbau von Straßen verwendet werden darf, hat die LUBW im Auftrag des Umweltministeriums den in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2010 etablierten Leitfaden zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Rahmen einer Arbeitsgruppe an den aktuellen Rechtsrahmen sowie den Stand der Technik in der Kreislaufwirtschaft angepasst. Mit dem überarbeiteten Leitfaden soll den Straßenbaulastträgern, den Vollzugsbehörden und nicht zuletzt den bei der Entsorgung beteiligten Betrieben eine verständliche Hilfestellung gegeben werden, die einen nachhaltigen Umgang mit als Abfall anfallendem teerhaltigen Straßenaufbruch fokussiert und somit dem Leitgedanken der Kreislaufwirtschaft nachkommt. Gemäß der Abfallhierarchie sind dabei Entsorgungsverfahren zu wählen, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleisten. Dabei sind neben der bekannten Verwertung oder Beseitigung in Deponien oder in untertägigen Versatzbergwerken insbesondere die thermische Behandlung als Stufe der Vorbereitung zur Wiederverwendung des mineralischen Anteils als Sekundärrohstoff und somit als höchst mögliche Hierarchiestufe zu nennen. Diese seit einigen Jahren am Markt verfügbare Technologie ermöglicht die unumkehrbare Zerstörung der teerhaltigen Schadstoffe und somit eine nachhaltige Ausschleusung aus dem Wertstoffkreislauf bei gleichzeitiger Sekundärrohstoffgewinnung des mineralischen Anteils. Der Leitfaden wurde durch einen Erlass des Umweltministeriums vom 29.06.2018 an die nachgeordneten Behörden als Vollzugshilfe eingeführt. Bestandteil dieses Erlass ist neben dem Leitfaden (Anlage 1) das Schreiben des Verkehrsministerium BW zur Bekanntgabe der „Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen“ vom 09.10.2017 (Anlage 2).