PUDI Details

angle-left Zurück

Rote Liste der Bienen Baden-Württembergs

Bild der Titelseite der Publikation: Rote Liste der Bienen Baden-Württembergs

2000

Nicht zugeordnet

PDF Download

Beschreibung

Erstmals wurden im Jahr 1985 in Baden-Württemberg vorkommende Bienenarten hinsichtlich ihrer Bestandssituation beurteilt und in einer Roten Liste bestimmten Gefährdungskategorien zugeordnet (WESTRICH & SCHMIDT 1985). Zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings nur für den badischen, nicht jedoch für den württembergischen Landesteil ein Verzeichnis der hier bekannt gewordenen Bienenarten (GAUSS 1967). Dieses enthielt zwar auch eigene Funde seines Verfassers, es war jedoch überwiegend auf der Basis von Literaturdaten erstellt worden. Erst 1989 war es möglich, aufgrund der Bearbeitung umfangreichen Sammlungsmaterials eine Faunenliste für das gesamte Bundesland zusammenzustellen: diese bildete das faunistische Gerüst für das Grundlagenwerk "Die Wildbienen Baden-Württembergs" (WESTRICH 1989), das ausführliche Angaben zu Verbreitung, Lebensräumen, Blütenbesuch, Nistweise, Gefährdung und Schutz macht und in dem auch eine überarbeitete Fassung der Roten Liste enthalten ist. Das Manuskript dieser Roten Liste wurde im August 1988 abgeschlossen, so dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Februar 2000) bereits über 11 Jahre vergangen sind. In dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zur Verbreitung sowie zur Biologie und Ökologie der Bienen nochmals verbessert. Das vermehrte Wissen ist nicht nur das Ergebnis einer deutlich intensivierten Erfassungstätigkeit in Baden-Württemberg, es spiegelt sich auch in rund 700 seither erschienenen in- und ausländischen Publikationen wieder, in denen sich Angaben zu heimischen Arten finden. Darüber hinaus sind nicht zuletzt im Rahmen der Auswertung der Grundlagenwerke im Artenschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg von 1994 bis 1999 viele, für eine noch fundiertere Beurteilung der Bestandssituation unverzichtbare Daten zusammengetragen und in 474 Erhebungsbögen dokumentiert worden (vgl. WESTRICH et al. 1994). Dies alles macht zweifellos eine Aktualisierung der Roten Liste erforderlich. In der jüngsten Vergangenheit hat die Anwendung der inzwischen veralteten Liste zunehmend Probleme bereitet und zwar nicht nur im Zusammenhang mit der Begründung von Naturschutzmaßnahmen, sondern auch bei Bewertungen von Flächen z.B. im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien und Eingriffsplanungen. Die Diskrepanz zwischen einer früheren Rote-Liste-Einstufung und der heutigen, auf erweiterten Erkenntnissen beruhenden Bewertung der Bestandssituation bestimmter Arten muss unweigerlich zu falschen Schlüssen hinsichtlich der Wertigkeit der zu beurteilenden Flächen führen (vgl. WESTRICH & SCHWENNINGER 1997). Es war deshalb sehr zu begrüßen, dass die Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe eine Neubearbeitung ermöglicht hat. Dabei sollte gleichzeitig auch den zwischenzeitlich vom Bundesamt für Naturschutz modifizierten Gefährdungskategorien und -kriterien Rechnung getragen und die Fülle an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen integriert werden. Diese waren, soweit möglich, bereits in der Roten Liste der Bienen Deutschlands berücksichtigt worden.