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Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten

Bild der Titelseite der Publikation: Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten

1993

Fachdokument (allgemein) - Fachbroschüre

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Beschreibung

Bei der historischen Erhebung von altlastverdächtigen Flächen sollen neben Altablagerungen vor allem gewerbliche u. industrielle Standorte erfaßt werden, auf denen früher mit umweltrelevanten Stoffen umgegangen wurde. Um d. historische Erhebung bei möglichst vollständiger Erfassung d. relevanten Altstandorte zu vereinfachen u. zu vereinheitlichen, wurde durch d. Landesanstalt für Umweltschutz d. Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten erarbeitet. Die Erstauflage dieses Katalogs beruhte noch auf d. Karlsruher Branchenauflistung, während für d. vorliegende Neuauflage des Branchenkatalogs d. spezifische Wirtschaftsstruktur von ganz Baden-Württemberg berücksichtigt wurde. Die Branchenliste wurde durch Auswertung von Branchen- und Adressenverzeichnissen landesweit verteilter, repräsentativer Gemeinden erweitert. Die aufgeführten Branchen werden anhand d. Produktionsabläufe bzw. den gehandhabten Stoffen bezüglich ihrer Altlastenrelevanz eingestuft. Es gibt 3 Klassen: uneingeschränkt altlastenrelevant/eingeschränkt altlastenrelevant/altlastenirrelevant. Bei Branchen d. Klasse eingeschränkt altlastenrelevant wurden sogenannte Leitfragen formuliert, d. als Hilfestellung bei d. Überprüfung des Altlastenverdachts dienen sollen. Für alle altlastenrelevanten Branchennennungen wurde im Hinblick auf das landesweit einheitliche Altlastenbewertungsverfahren ein Bereich für den Handlungsbedarf in Vergleichslage bestimmt (Branchen-r0).
Um Fragestellungen des Bodenschutzes bei d. Altlastenerhebung berücksichtigen zu können, wurden besonders immissionsrelevante Branchen bzw. Verfahren gekennzeichnet, d. über den eigentlichen Betriebsstandort hinaus im Umfeld belastete Flächen vermuten lassen (Ausbreitung über den Luftpfad).
Der Branchenkatalog ist als Arbeitshilfe zu verstehen, der dem Anwender bei d. landesweit einheitlichen Erhebung von Altstandorten Grundlagen u. Hilfestellungen anbietet. Er kann jedoch eine einzelfallspezifische Anwendung nicht ersetzen.